Rechtsprechung
   BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8851
BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93 (https://dejure.org/1994,8851)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1994 - 8 AZR 340/93 (https://dejure.org/1994,8851)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 340/93 (https://dejure.org/1994,8851)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers nach dem Einigungsvertrag - Bedeutung der Funktion eines ehrenamtlichen Parteisekretärs der SED als Kündigungsgrund - Identifikation mit den Zielen des SED-Staates als Kündigungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93
    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B III 1, 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Regelung in Abs. 4 Ziff. 1 EV zwingt den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber im übergeordneten staatlichen Interesse nicht, gleichsam die rechtsstaatliche Einstellung eines Arbeitnehmers in jedem Falle zunächst zu erproben (BAG Urteil vom 18. März 1993, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volks Souveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (vgl. BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] - Leitsatz 2 -).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93
    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B III 1, 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu III der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr.
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93
    die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr.
  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu III der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr.
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu III der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr.
  • BAG, 13.10.1988 - 6 AZR 144/85

    Abmahnung eines Lehrers wegen Kandidatur für die DKP - Auferlegung einer den

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob nicht das mit dem Rang eines innerstaatlichen Gesetzes geltende Übereinkommen Nr. 111 verfassungskonform im Lichte der mit Verfassungsrang bestehenden politischen Treuepflicht (Art. 33 Abs. 2 und 5 GG) einschränkend auszulegen ist (vgl. BAG Urteil vom 13. Oktober 1988 - 6 AZR 144/85 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 04.11.1993 - 8 AZR 127/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93
    Bereits die langjährige Tätigkeit des Klägers als Freundschaftspionierleiter stellt einen Grund dar, die persönliche Eignung eines Lehrers kritisch zu prüfen (vgl. Urteil des Senats vom 4. November 1993 - 8 AZR 127/93 - AP Nr. 18 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), und bekräftigt die Indizwirkung der Tätigkeit des Klägers als Lehrer für Wehrunterricht.
  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 128/93

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsrechts nach Einigungs-Vertrag

    Auszug aus BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 340/93
    Die Kündigung wegen Nichteignung eines Lehrers knüpft nicht an die politische Meinung des einzelnen Lehrers an, sondern an die durch seine in der ehemaligen DDR wahrgenommenen Funktionen begründeten Zweifel, ob er zukünftig für die freiheitliche demokratische Grundordnung und damit aus der Sicht der ehemaligen DDR für eine revanchistische und imperialistische verfassungsmäßige Ordnung eintreten wird (u.a. Senatsurteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 - n.v., zu B III 1 e der Gründe; Senatsurteil vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 128/93 - n.v., zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 24/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag -

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag - Mangelnde

  • BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 659/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnis auf Grund einer ordentlichen Kündigung -

  • BAG, 16.12.1993 - 8 AZR 679/92

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung eines

  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94

    Wirksamkeit einer ordentliche Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung -

    Richtig ist schließlich auch, daß durch die Tätigkeit als stellvertretende Direktorin eine festgestellte Indizwirkung verstärkt werden kann, zumal sich dieses Amt nicht ausschließlich auf den organisatorischen Ablauf des Schulgeschehens beschränkte, sondern parteinah ausgerichtet war (BAG Urteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 -, n.v., zu B III 2 c bb der Gründe und vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 340/93 -, n.v., zu B II 2 b der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht